RECHTE UND PFLICHTEN AUS DEM GASTAUFNAHMEVERTRAG

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder preis üblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises.
  • Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Die Stornierungskosten können (nach Absprache) auf eine neue Reservierung von gleichem Zimmertype und gleichem Zeitraum angerechnet werden. Um diesem vorzubeugen, können Sie auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
  • Zimmerpreise umfassen die Benutzung gemieteter und öffentlicher Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes. Ausgenommen sind hier ausdrücklich (*) Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer sind inbegriffen, soweit die Mehrwertsteuer besteht. Bei verkürztem Aufenthaltsdauer (ca. 1 bis 3 Tage) ist der Vermieter berechtigt, für die Übernachtung Zuschläge zu fordern, da in der jeweiligen Aufenthaltsdauer eine Staffelung besteht.
  • Es werden nur Nichtraucherzimmer, ohne Kochgelegenheit, angeboten. Ein buchender Gast erwartet ein Zimmer ohne Rauch und Essensgerüche. Bei einem Verstoß entstehen dem Verursacher zusätzliche Kosten für die Reinigungsarbeiten (ggf. durch eine Fremdfirma) und Nutzungsausfall. Für Schäden an Teppichen und anderen Einrichtungsgegenständen, wie Brandflecken oder Kochflecken werden zusätzlich externe Firmen beauftragt und 1/1 plus Nutzungsausfall in Rechnung gestellt.
  • Mahngebühren. Da Dienstleistungen sofort entrichtet werden, sollten diese nicht anfallen!
    Wenn doch, so werden diese pauschal mit 25,– € Mahnkosten pro Mahnung berechnet.
  • Das Aufladen von Akkumulatoren aus E-Bikes und anderen technischen Geräten auf dem Zimmer ist versicherungstechnisch nicht abgedeckt und darum strengstens untersagt!
  • (*) Nicht im Preis inbegriffen, ist das Laden der Akkus ihrer selbst mitgebrachten E-Bikes, oder der Batterie ihres Hybrid-Autos. Abrechnung 0,50 € je KW.

STORNIERUNGSFRISTEN

Zur Ergänzung der oben genannten Bedingungen gelten die nachstehenden Stornierungsfristen bei Um- & Abbestellung von reservierten Zimmern.

Bis 15 Tage vor Ankunft: keine Kosten
14 – 7 Tage vor Ankunft 60 % der vereinbarten Leistung / en
6 – 0 Tage vor Ankunft 80 % der vereinbarten Leistung / en